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Impressum |
Erfahrungsheilkunde
der
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Die Zulassung zum Heilpraktikerberuf ist gesetzlich geregelt. Nach dem Heilpraktikergesetz (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) wird die Erlaubnis erteilt, "WENN SICH AUS DER ÜBERPRÜFUNG DURCH DAS GESUNDHEITSAMT ERGIBT, DASS DIE AUSÜBUNG DER HEILKUNDE DURCH DIE BETROFFENE/DEN BETROFFENEN KEINE GEFAHR FÜR DIE VOLKSGESUNDHEIT BEDEUTEN WÜRDE."
Diese Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt gliedert sich in einen schriftlichen Teil (Fragen nach dem multiple choice System und frei zu beantwortende Fragen) und einen mündlichen Teil von ca. 60 Minuten Länge. Durch den regelmäßigen Besuch des Unterrichtes, die regelmäßige Teilnahme an den Klassenarbeiten und durch die Teilnahme am Fach "Überprüfungsvorbereitung" sowie die ernsthafte Vor- und Nacharbeit wird auf diese Überprüfung vorbereitet und ihre erfolgreiche Absolvierung äußerst wahrscheinlich.
Anmeldeschluß:
1.
März des Jahres, in dem der Lehrgang beginnt. Ausnahmen
können vereinbart werden.
Ferien:
Die
Ferien orientieren sich an den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen.
Telefonnummern:
Tel.:
0234/9 04 35 10/30
Fax: 0234/9 04 35 60
E-Mail: info@fdhnrw.de
Internet: www.fdhnrw.de
Sekretariat:
Frau Petra Gohr
Montags
bis Freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Stand: Januar 2005
Aufnahmeantrag anbei
An
die
Heilpraktiker-Fachschule FDH Bochum
Walter-Knäpper-Schule
Dorstener Straße 415
44809 Bochum
Ihre Meinung und Fragen sind uns sehr wichtig! Info für den elektronischen Briefkasten: MeineMeinung
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